Wer kommt für Stromkosten auf, die während des Einsatzes von Trocknungsgeräten bei einem Wasserschaden entstehen?

Wasserschäden in der Wohnung können schnell entstehen, sei es durch bauliche Ursachen oder äußere Einflüsse wie Hochwasser. Um langfristige Folgeschäden zu vermeiden, müssen betroffene Räumlichkeiten möglichst zeitnah getrocknet werden. Hierfür kommen spezielle Bautrockner zum Einsatz, die Wänden, Decken und Böden Feuchtigkeit entziehen und so Schimmelbildung verhindern.

Die Nutzung professioneller Bautrockner führt für den Zeitraum deren Einsatzes zu deutlich erhöhten Stromkosten. Diese können Sie sich häufig im Rahmen einer Gebäude- oder Elementarversicherung – je nach Ursache des Wasserschadens - von Ihrem Versicherer zurückerstatten lassen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen.

  • Anmietung Bautrockner

    Suchen Sie nach einer Fachfirma in Ihrer Region, welche auf die Behebung von Wasserschäden spezialisiert ist bzw. Trocknungsgeräte vermietet. Lassen Sie sich bei der Auswahl des Geräts beraten: Die Größe der zu trocknenden Fläche bestimmt, welches Gerät in Ihrem konkreten Fall geeignet ist.

  • Dokumentation Stromverbrauch und Stromkosten

    Lassen Sie sich nach erfolgreicher Trocknung von dem Vermieter des Trocknungsgeräts ein Protokoll über die Dauer des Einsatzes sowie den Stromverbrauch des Geräts in dieser Zeit aushändigen. Sofern Sie von uns als Ihr Stromversorger ein Bestätigungsschreiben über Ihren Stromtarif für die Versicherung benötigen, leiten Sie uns anschließend eine Kopie des Trocknungsprotokolls unter Angabe Ihrer Kundennummer weiter und verweisen Sie auf das benötige Bestätigungsschreiben. Wir senden Ihnen das Dokument, welches alle erforderlichen Informationen ausweist, zu.

  • Informationsweitergabe an Versicherung

    Sollte die Fachfirma dies nicht für Sie übernehmen, senden Sie das Trocknungsprotokoll sowie das von uns ausgestellte Schreiben zur Bestätigung Ihrer Stromkosten bitte Ihrem Versicherer zu.

  • Abrechnung Mehrkosten

    Wir werden Ihnen die durch die Trocknung entstandenen Kosten erst im Rahmen Ihrer Jahresrechnung in Rechnung stellen. Ihre bis dahin geleisteten unterjährigen Abschlagszahlungen werden wir nicht erhöhen, diese laufen wie gewohnt weiter. Sollten Sie selbst eine Anhebung der Abschlagszahlung wünschen, um die größere Rechnungsposition durch die Trocknung am Ende des Jahres abzufedern sollte sich die Auszahlung des Versicherers verzögern, können wir Ihren Abschlag auf Ihren Wunsch hin gerne anpassen.

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