AVIA Erdgas BioX% (Beimischung)
Mit Biogas gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Bei AVIA Erdgas Bio X% (Beimischung) wird fossiles Erdgas anteilig durch Biomethan ersetzt. Dabei bieten wir verschiedene Biomethan-Beimischungen von 10 bis zu 30 % an.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (GEG) sowie dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 in Baden-Württemberg soll die Verbreitung einer nachhaltigen Energieversorgung staatlich gefördert werden. Neben finanzieller Unterstützung gibt es auch Nutzungspflichten für die Wärmeerzeugung bzw. Kühlung.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 von Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs sollen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Für erdgasbetriebene Heizungsanlagen mit bis zu 50 kW Leistung kann die Verwendung von mindestens 10 % Biomethan als Erfüllungsoption zu zwei Dritteln angerechnet werden. Die weiteren 5 % können durch Energieeffizienzmaßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung oder den Einsatz einer KWK-Anlage ausgeglichen werden.

Bioerdgas von AVIA. Alternative Energie. Wir beraten Sie gern.

  • Bei AVIA Erdgas Bio X% wird fossiles Erdgas teilweise durch Biomethan ersetzt
  • Erhältlich mit 10 %, 20 %, 30 % und weitere Biomethanbeimischungen – bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
  • Der bereitgestellte Biomethananteil erfüllt die Anforderungen an gasförmige Biomasse gemäß dem GEG vom 1. November 2020 und dem EWärmeG (Baden-Württemberg) vom 17. März 2015.
  • Weitere Informationen zum GEG und EWärmeG finden Sie in den unten aufgeführten Links
    GEG
    EWärmeG

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